Schulung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Gemeindehaus Struckum und Online - 20.05.2022 14:00 Uhr
Ab sofort im eigenen Unternehmen selbst prüfen!
Hybrid-Veranstaltung (vor Ort und online)
Datum: Freitag, den 20.05.2022
Zeit: von 14:00 bis 16:30 Uhr
Ort: Gemeindehaus Struckum und Online
Anmeldung: Name, Vorname, Firma – verbindlich per Mail an info@asi-nf.de
Anmeldefrist: 13.05.2022
Kosten: € 75,- zzgl. MwSt. / Teilnehmer
Seminarinhalte:
Die Veranstaltung vermittelt den Teilnehmern die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) und der DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“.
Laut Betriebssicherheitsverordnung §3 und §14 sind regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln, einschließlich Leitern und Tritten vorzunehmen.
Es ist Aufgabe des Unternehmers, dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Sind im Unternehmen eine größere Anzahl von Leitern und Tritten im Einsatz, so ist deren Prüfung oft nur realisierbar, wenn der Unternehmer eine Person dazu beauftragt, den arbeitssicheren Zustand der Leitern und Tritte zu beurteilen.
Nach der Schulung sind die Teilnehmer dazu befähigt: Art, Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen von Leitern und Tritten festzulegen, die Prüfungen durchzuführen, sowie die Dokumentation eigenständig zu führen.
Für wen ist die Schulung geeignet? Welche Voraussetzungen gibt es?
Unsere Schulung richtet sich an Arbeitgeber und Beschäftigte, die Leitern und Tritte bereitstellen und benutzen, zu deren wiederkehrender Prüfung sie verpflichtet sind.
Dazu gehören alle Unternehmen, auch Behörden und Mitarbeiter aus Bereichen der Instandhaltung, sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.
Es sind keine fachlichen Voraussetzungen notwendig.
Die theoretischen Inhalte der Schulung werden anhand von Praxisbeispielen und praktischen Ãœbungen vorgestellt und nachvollziehbar vermittelt, deshalb sind Webcam, Lautsprecher und Mikrofon bei Online-Teilnahme Voraussetzung.
Die Veranstaltung vermittelt den Teilnehmern die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) und der DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“.
Laut Betriebssicherheitsverordnung §3 und §14 sind regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln, einschließlich Leitern und Tritten vorzunehmen.
Es ist Aufgabe des Unternehmers, dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Sind im Unternehmen eine größere Anzahl von Leitern und Tritten im Einsatz, so ist deren Prüfung oft nur realisierbar, wenn der Unternehmer eine Person dazu beauftragt, den arbeitssicheren Zustand der Leitern und Tritte zu beurteilen.
Nach der Schulung sind die Teilnehmer dazu befähigt: Art, Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen von Leitern und Tritten festzulegen, die Prüfungen durchzuführen, sowie die Dokumentation eigenständig zu führen.
Für wen ist die Schulung geeignet? Welche Voraussetzungen gibt es?
Unsere Schulung richtet sich an Arbeitgeber und Beschäftigte, die Leitern und Tritte bereitstellen und benutzen, zu deren wiederkehrender Prüfung sie verpflichtet sind.
Dazu gehören alle Unternehmen, auch Behörden und Mitarbeiter aus Bereichen der Instandhaltung, sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.
Es sind keine fachlichen Voraussetzungen notwendig.
Die theoretischen Inhalte der Schulung werden anhand von Praxisbeispielen und praktischen Ãœbungen vorgestellt und nachvollziehbar vermittelt, deshalb sind Webcam, Lautsprecher und Mikrofon bei Online-Teilnahme Voraussetzung.