Befähigte Person zur Prüfung austauschbarer Kipp und Absetzbehälter
Husum - 03.02.2023 09:00 Uhr
Seminarinhalte
Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§5 Arbeitsschutzgesetz) sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 Abs. 6) insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Hierbei kann die DGUV Regel 114-010 "Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter" als Entscheidungshilfe mit herangezogen werden.
Die Prüfung hat der Arbeitgeber gemäß §14 Betriebssicherheitsverordnung durch eine hierzu befähigte Person durchführen zu lassen. Die Anforderungen an eine befähigte Person sind in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1203 genannt. Auf Basis dieser TRBS 1203 findet unsere Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter statt.
Die Veranstaltung findet vor Ort in Husum statt.
Nach der Schulung sind die Teilnehmer dazu befähigt, Kipp- und Absetzbehälter zu prüfen.
FĂĽr wen ist die Schulung geeignet? Welche Voraussetzungen gibt es?
Unsere Schulung richtet sich an Personen, Arbeitgeber und Beschäftigte, die Kipp- und Absetzbehälter im Einsatz haben und/oder diese eigenständig prüfen wollen.
Es sind keine fachlichen Voraussetzungen notwendig.
Wir wollen mit dieser Schulung allen Kunden, Partnern und Interessierten die Möglichkeit geben, Ihre Mitarbeiter zu qualifizieren, um dazu beizutragen, dass Arbeitsschutz als professionelle Routine und selbstverständlicher Bestandteil der täglichen Arbeit verstanden werden kann.?
Sind Sie an einem alternativen Angebot interessiert, weil Ihnen der Termin, der Ort oder Ihre vollen Auftragsbücher eine Teilnahme nicht ermöglichen oder, weil Sie eine weitere Qualifizierung benötigen, sprechen Sie uns bitte direkt an!