Nachträge berechnen mit tatsächlichen erforderlichen Kosten - Handwerk Nordfriesland

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    Nachträge berechnen mit tatsächlichen erforderlichen Kosten


    Neumünster - 17.10.2024 09:30 Uhr




    Neumünster im Hotel Altes Stahlwerk von 9.30 - 17.00 Uhr

    Der BGH hat in den vergangenen Jahren einige Entscheidungen im Zusammenhang mit Nachtragsberechnungen getroffen. Zuletzt am 8.8.2019 zur Verrechnung eines neuen Einheitspreises bei Mengenmehrungen über110%. Aber auch zum „rechnerischen“ Umgang mit sogenannten „Nullpositionen“. Ebenso gibt es Urteile oberinstanzlicher Gerichte zur Preisermittlung bei geänderten Leistungen, indem erläutert wird, wie geänderte Positionen zu berechnen sind. Im Rahmen dieses Seminars stehen, nach Einführung in die aktuelle BGH- und OLG-Rechtsprechung zur Nachtragsberechnung, die Berechnungen unterschiedlicher Beispiele im Vordergrund.

    Referent:
    Dipl.-Ing. Manuel Biermann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Litzendorf und Kappeln-Koppberby

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