Wiederaufnahme der Tätigkeit im Friseurhandwerk
"Ab dem 4. Mai dürfen Betriebe des Friseurhandwerks ihren Beruf wieder ausüben. Der Landesinnungsmeister der Friseure, Klaus Dieter Schäfer, erläutert die Bedingungen zur Wiederaufnahme der Tätigkeit: "Eine Voranmeldung des Kunden ist Pflicht, ebenso wie das Tragen eines Nase-Mund-Schutz durch die Kundschaft. Der Saloninhaber ist angehalten einen Spender mit Desinfektionsmittel bereit zu stellen und jeder Kunde muss sich die Hände desinfizieren. Außerdem dürfen Haarschnitte nur an direkt im Salon gewaschenen Haaren ausgeführt werden."
Der unbeschwerte Besuch im Friseursalon wird noch auf nicht absehbare Zeit diversen Beschränkungen unterliegen. Aber alles ist besser, als wenn die Betriebe noch weiter geschlossen bleiben müssten und Existenzen aufgrund der Krise zerstört werden.
Foto: Silke Kurtz - Fotografie