Wiederaufnahme der TĂ€tigkeit im Friseurhandwerk
"Ab dem 4. Mai dĂŒrfen Betriebe des Friseurhandwerks ihren Beruf wieder ausĂŒben. Der Landesinnungsmeister der Friseure, Klaus Dieter SchĂ€fer, erlĂ€utert die Bedingungen zur Wiederaufnahme der TĂ€tigkeit: "Eine Voranmeldung des Kunden ist Pflicht, ebenso wie das Tragen eines Nase-Mund-Schutz durch die Kundschaft. Der Saloninhaber ist angehalten einen Spender mit Desinfektionsmittel bereit zu stellen und jeder Kunde muss sich die HĂ€nde desinfizieren. AuĂerdem dĂŒrfen Haarschnitte nur an direkt im Salon gewaschenen Haaren ausgefĂŒhrt werden."
Der unbeschwerte Besuch im Friseursalon wird noch auf nicht absehbare Zeit diversen BeschrĂ€nkungen unterliegen. Aber alles ist besser, als wenn die Betriebe noch weiter geschlossen bleiben mĂŒssten und Existenzen aufgrund der Krise zerstört werden.
Foto: Silke Kurtz - Fotografie