Aktuelle Landesverordnung zu SARS-CoV-2 - Handwerk Nordfriesland

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    Aktuelle Landesverordnung zu SARS-CoV-2



    Die Landesregierung hat soeben die neue Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht.  Die wichtigsten Änderungen sind:

    Maskenpflicht: Im Einzelhandel, in Personenverkehren, im Pflegeheimen, bei religiösen Veranstaltungen und Versammlungen sind qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen (OP-Masken oder viren-filternde Masken der Standards N95, KN95 oder FFP2) zu tragen.

     

    Mitarbeiter:innen in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen müssen im unmittelbaren Kontakt mit Bewohner:innen Masken tragen, die die Standards FFP 2, N95 oder KN95 erfüllen.

     

    Religiöse Zusammenkünfte: Neben den bereits gültigen Vorschriften (Mindestabstand, kein Gemeindegesang etc.) gilt auch hier die Pflicht zum Tragen von qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckungen (auch am Platz). Für Zusammenkünfte mit mehr als 10 Personen muss spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn der zuständigen Behörde das Hygienekonzept vorgelegt werden.

     

    Für Einreisende gelten neue verschärfte Regelungen hinsichtlich der Quarantäne, Testung und Einreiseanmeldung.

     

    Bitte beachten Sie wie bisher auch die Regelungen mit handwerklichem Bezug. Insbesondere in Verbindung mit den Begründungen zu §9 Dienstleistungen (ab Seite 45) und § 12 Bildungseinrichtungen- und Angebote (ab Seite 50) und § 12a Außerschulische Angebote (ab Seite 51).


     

    Zur Gesamtverordnung geht es hier:



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