Antrags- und Zusagestopp für alle KfW-Programmvarianten in der BEG
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde
seit 24. Januar mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt.
Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen. Die KfW hat darüber auch öffentlich informiert.
Die KfW begründet den Stopp mit der enormen Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal dynamisch stieg, sodass die vom Bund für das BEG bereitgestellten Haushaltsmittel ausgeschöpft sind und das Programm angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltführung gestoppt werden musste.
Nach Angaben der KfW sind allein von November 2021 bis heute Anträge über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.
Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge und mögliche alternative Förderangebote wollen BMWK und KfW zügig entscheiden.
Für das Bauen und Sanieren ist mit Konsequenzen zu rechnen, werden die Baumaßnahmen zum Großteil mit entsprechenden staatlichen Förderungen umgesetzt.
Betroffen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Nummern 261/262/263/264, 461/463/464:
- Wohngebäude Kredit - Privatpersonen
Bauen und Sanieren (261, 262) - Wohngebäude Zuschuss - Privatpersonen
Bauen und Sanieren (461) - Nichtwohngebäude Kredit - öff. Einrichtungen/soziale Organisationen und Vereine/Kommunen
Bauen, Sanieren, Kauf (263, 264) - Nichtwohngebäude Zuschuss - öffentliche Einrichtungen/kommunale Unternehmen
Bauen, Sanieren, Kauf (463, 464)
Weitere Informationen:
KfW-Seite