Abmahngefahr durch Nutzung von Google Fonts
Zurzeit werden in Nordfriesland massenhaft Abmahnungen an Website-Betreiber versendet, in welchen zwischen 100.- und 300.- Euro Schadensersatz gefordert wird, wenn diese Google Fonts auf ihrer Website einsetzen.
Die Abmahnung erfolgt häufig in Verbindung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung in Höhe von 3.000 EUR pro Datenschutzverstoß.
Diese Abmahnungen werden aktuell von Privatpersonen und auch Anwälten verschickt.
Grund dafür: Die Nutzung von Google Fonts in den Firmenwebseiten.
Laut der jüngsten Rechtssprechung des Landgerichts München ist die Einbindung von Google Fonts über die Google Font API nicht datenschutzkonform.
Bei der Einbindung werden über die Google-Server die IP-Adresse der Besucher in die USA gesendet.
Die USA zählen zu den Ländern, die den europäischen Anforderungen an den Datenschutz nicht genügen.
Demnach ist die Einbindung von externen Diensten wie Google Fonts oder auch Google Analytics ohne vorherige Zustimmung nicht datenschutzkonform.
Da die Schriftart im Normalfall bereits beim Betreten der Webseite geladen wird, kann die Zustimmung nicht vorab abgefragt werden.
Die Webseite muss für diesen speziellen Vorgang entsprechend umgebaut werden, damit die Schriftart nicht bereits vorher geladen wird.
Sie wurden bereits abgemahnt?
Wenn Sie bereits
eine Abmahnung erhalten haben, prüfen Sie zunächst, ob Google Fonts
wirklich bei Ihnen zum Einsatz kommt. Nehmen Sie anschließend den Rat
eines Anwalts für IT-Recht in Anspruch, um die Forderung auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Führen Sie nun die für Sie passende, nachfolgende Lösungsmöglichkeit durch:
Lösungsmöglichkeit I: Die Schriftarten direkt auf dem Server bereitstellen, auf der die Webseite gehostet wird.
Lösungsmöglichkeit II: Die Google Fonts API erst nach expliziter Zustimmung laden.