Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – neue Pflichten auch für Handwerker - Handwerk Nordfriesland

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    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – neue Pflichten auch für Handwerker


    Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft.

    Diese legt fest, wie Unternehmen künftig personenbezogene Daten sammeln, speichern und nutzen dürfen. Jeder Betrieb, der Mitarbeiterdaten erfasst und Kundendaten speichert gilt als „datenverarbeitendes Unternehmen“ und unterliegt den Vorgaben der DSGVO.

    Handwerksbetriebe müssen wissen, dass bei Nichtbeachtung Bußgeldrisiken bestehen. Auch drohen Abmahnverfahren - z. B. wegen fehlender Datenschutzhinweise, Datenverarbeitung für Werbezwecke und ggf. auch der zweckwidrigen Verwendung von personenbezogenen Daten.

    Alle wichtigen Informationen zum neuen Datenschutzrecht nebst Mustern, Vorlagen und Checklisten finden Sie in unserem Mitgliederbereich.

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