Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – neue Pflichten auch für Handwerker

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft.
Diese
legt fest, wie Unternehmen künftig personenbezogene Daten sammeln,
speichern und nutzen dürfen. Jeder Betrieb, der Mitarbeiterdaten erfasst
und Kundendaten speichert gilt als „datenverarbeitendes Unternehmen“
und unterliegt den Vorgaben der DSGVO.
Handwerksbetriebe müssen
wissen, dass bei Nichtbeachtung Bußgeldrisiken bestehen. Auch drohen
Abmahnverfahren - z. B. wegen fehlender Datenschutzhinweise,
Datenverarbeitung für Werbezwecke und ggf. auch der zweckwidrigen
Verwendung von personenbezogenen Daten.
Alle wichtigen Informationen zum neuen Datenschutzrecht nebst Mustern, Vorlagen und Checklisten finden Sie in unserem
Mitgliederbereich.